Liefer-
und
Zahlungsbedingungen
1.Vertragsabschluß
Die hier genannten Liefer- und Zahlungsbedingen sind im Rahmen aller
geschäftlicher Beziehungen zwischen uns und dem Kunde verbindlich. Davon
abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen, telefonische oder mündliche
Abweichungen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht
ausdrücklich schriftlich widerspricht und konkrete abweichende
Vereinbarungen vorschlägt. Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere
mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten
werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. Preise, Zahlungen, Sicherheiten
(1 ) Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise brutto,
incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag wird nach 14
Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung mit
Gegenansprüchen ist nur nach vorherigem schriftlichen Anerkenntnis
unsererseits zulässig. MAHNUNGEN:
Sollte eine Mahnung nötig werden, berechnen wir pro Mahnung 5,00 €
zuzüglich
wird ein Zinssatz von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als
Verzugsschaden geltend gemacht.
(2) Wir berechnen die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise, soweit
keine anderweitigen schriftlichen nachfolgenden Vereinbarungen getroffen
worden sind.
Bei Bestellungen zur Lieferung unter 25 €
berechnen wir eine Berabeitungsgebühr von 3,00 €.
Die Preislisten stehen daher unter dem Vorbehalt der Abänderbarkeit.
Verpackung wird besonders berechnet, so dass sich alle Preise unverpackt ab
Lager Dortmund verstehen. Ausnahmsweise vereinbarte Festpreise begründen
sich auf der Kostenlage. Sollten sich unsere Kosten durch am Tage des
Vertragsschlusses nicht bekannte Preisänderungen oder Belastungen erhöhen,
so behalten wir uns eine entsprechende Erhöhung vor, ohne dass es eines
besonderen Nachweises bedarf.
(3) Soweit in unseren Preisen ausnahmsweise Transportkosten enthalten sind,
basieren diese auf den Transport- und Frachtkosten im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses. Außerdem sind gewährleistet Verfrachtungsverhältnisse und
normale unbehinderte Transportverhältnisse voraus gesetzt. Mehrkosten trägt
der Käufer..
3. Eigentumsvorbehalt
(l) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer
Verbindlichkeiten, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, gleich
aus welchem Rechtsgrunde unser Eigentum, auch wenn Zahlungen auf besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- Lind
Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs gemäß §
950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
4. Maße, Gewicht, Güte
(1 ) Für Berechnung ist die bei uns festgestellte Stückzahl oder das bei uns
festgestellte Gewicht maßgebend.
(2)
Die Bezeichnung und Spezifikation der Ware durch uns dient auch, soweit
Angaben nach Maß und, Gewicht und Gütenamen sowie sonstige klassifizierende und/
oder spezifizierende Angaben gemacht werden, der exakten Materialbestimmung
und stellen nicht Zusicherungen von Materialeigenschaften durch uns dar.
5. Verpackung, Schutzmaßnahmen
(1) Soweit nicht anderes vereinbart, wird das Material unverpackt ab Lager
Dortmund geliefert.
6. Lieferfrist, Liefertermin, Lieferverpflichtung
(1 ) Die Lieferung beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch
nicht vor völliger Klarstellung der Ausführungseinzelheiten.
(2) Lieferfrist und Liefertermin gelten mit der rechtzeitigen Mitteilung der
Versandbereitschaft als eingehalten, wenn uns die Absendung ohne unser
Verschulden unmöglich ist.
(3) Die vereinbarten Liefer- und Leistungspflichten verlagern sich auch
dann, wenn sie ausdrücklich als fest vereinbart wurden - unbeschadet unserer
Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit
seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug
ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
(4) Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine zugemessene
Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss
insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als
versandbereit gemeldet ist.
(5) Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfrist oder
Liefertermin sind auch im Falle des Rücktritts des Käufers ausgeschlossen.
7. Abnahme
(1) Die Abnahme des bestellten Materials muss ausdrücklich vereinbart
werden. In diesem Fall hat sie sofort nach Meldung der Versandbereitschaft
zu erfolgen, wobei die persönlichen Abnahmekosten der Käufer trägt, die
sachlichen Abnahmekosten gesondert berechnet werden, wenn sie nicht
ausdrücklich im Kaufpreis enthalten sind.
(2) Erfolgt eine vom Käufer zu veranlassende Abnahme nicht rechtzeitig oder
nicht vollständig, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu
versenden oder auf Kosten des Käufers zu lagern. Die Ware gilt mit der
Absendung als angenommen und ebenso nach erfolgter Abnahme als in jeder
Hinsicht vertragsgemäß geliefert.
8. Versand und Gefahrübergang
(1 ) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung wird als
getrenntes Geschäft behandelt und abgerechnet. Versandfertig gemeldete Ware
muss sofort abgerufen werden, andernfalls und bei Unmöglichkeit der
Versendung und zwar auch vorübergehender, sind wir berechtigt, sie auf
Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als
geliefert zu berechnen.
(2) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit
Verlassen, geht die Gefahr auf den Käufer über.
(3)
Transportmittelart und Weg sind unter Ausschluss jeder Haftung uns
überlassen.
(4) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf
Kosten des Käufers abgeschlossen.
(5) Zur Erhaltung seiner sonst entfallenden Rechte gegen die Verkehrsträger
oder Versicherer hat der Käufer bei Transportschaden eine
Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
9. Mängel/Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware
(1 ) Für den vertragsgemäßen Zustand ist entscheidend die Zeit des
Verlassens des Lagers.
(2) Mängelrügen hat der Käufer innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware
am Bestimmungsort schriftlich zu erheben, sie berechtigt aber nicht zur
Zurückhaltung des Rechnungsbetrages.
(3)
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung und sofortiger
Einstellung der Be- oder Verarbeitung, spätestens aber 1 Monat nach Empfang
der Ware zu rügen. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge werden wir die
Ware nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie
Ware ersetzen. Stattdessen können wir der Minderwert gutschreiben. Im
übrigen wird für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in gleicher Weise
Gewähr geleistet, wie für den Liefergegenstand.
(4) Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher
Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
10. Folgeschäden
(1)Stellt uns der Käufer auf Verlangen nicht geeignetes Dokumentations-
material des beanstandeten Materials unverzüglich zur Verfügung, entfallen
alle Mängelansprüche.
(2) Alle anderen Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. § 276 Abs.2 BGB bleibt
unberührt.
Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, die durch
Nichtbeachtung unserer Verwendungsvorschriften oder unsachgemäßen Gebrauch
der Ware entstehen sind ausgeschlossen.
11. Teilunwirksamkeit
Diese Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit
einzelner Teile im übrigen im vollen Umfang wirksam.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Dortmund, Gerichtsstand für beide Parteien ist
Dortmund. Wir sind auch berechtigt, dem Käufer an seinem allgemeinen oder
besonderen Gerichtsstand zu verklagen. Vorstehendes gilt auch für alle, die
für die Verpflichtung des Käufers haften. In jedem Fall gilt die Anwendung
deutschen Rechts als vereinbart. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt
ausschließlich für den Verkehr mit Kaufleuten und findet bei Nichtkaufleuten
keine Anwendung.
MAHNUNGEN
Sollte eine Mahnung nötig werden, berechnen wir pro Mahnung 5,00 € zuzüglich
Bank üblicher Verzugszinsen.
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